Zur Sehschwächenbeurteilung habe ich beim Versorgungsamt folgende Beurteilungskriterien gefunden ( rechts stehen die Prozente, die man
dafür im Ausweis erhält) unter
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... achter.pdf
Verlust eines Auges mit dauernder, einer Behandlung nicht
zugänglichen Eiterung der Augenhöhle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Linsenverlust
eines Auges
(korrigiert durch intraokulare Kunstlinse oder Kontaktlinse)
Sehschärfe 0,4 und mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Sehschärfe weniger als 0,1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 – 30
beider Augen
der sich aus der Sehschärfe für beide Augen ergebende
GdB/MdE-Grad ist um 10 zu erhöhen.
Die GdB/MdE-Werte setzen die Verträglichkeit der Linsen
voraus. Maßgebend ist der objektive Befund.
Bei Unkorrigierbarkeit richtet sich der GdB/MdE-Grad nach
der Restsehschärfe.
Bei Versorgung mit Starbrille ist der aus der Sehschärfe für
beide Augen sich ergebende GdB/MdE-Grad um 10 zu erhöhen,
bei Blindheit oder Verlust des anderen Auges um 20.
Gesichtsfeldausfälle
Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle
Homonyme Hemianopsie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Bitemporale Hemianopsie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Binasale Hemianopsie
bei beidäugigem Sehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
bei Verlust des beidäugigen Sehens . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Homonymer Quadrant oben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Homonymer Quadrant unten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Vollständiger Ausfall beider unterer Gesichtsfeldhälften . 60
Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit
des anderen Auges
nasal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
temporal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Bei unvollständigen Halbseiten- und Quadrantenausfällen
sind die GdB/MdE-Sätze entsprechend niedriger anzusetzen.
Gesichtsfeldeinengungen
Allseitige Einengung bei normalem Gesichtsfeld des anderen
Auges
auf 10° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
auf 5° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Allseitige Einengung bei Fehlen des anderen Auges
auf 50° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
auf 30° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
auf 10° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
auf 5° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Uli,45