Hallo!
Gestern habe ich mich zur Fahrschule angemeldet und habe dann Zuhause gesehen, dass in den Formularen die Frage nach "körperlichen oder geistigen Mängeln wie Z.B. Sehschwächen, Einäugigkeit, schwere Herz-Keislauferkrenakungen, Zuckerkrankheit, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Arzneimittel- oder Drogenmissbrach, Schwerhörigkeit, Taubheit, Amputation, Körpebehinderungen, Lähmungen" drin steht. Gehört CF auch dazu bzw. muss ich das da unbedingt angeben? Eigentlich muss ich es ja nicht immer gleich jedem auf die Nase binden, aber ich will auch nicht, dass es hinterher heißt, ich hätte das angeben müssen.
Vielen Dank schon mal!
Gruß,
Esperanza