Hallo Holdemari,
das Merkzeichen "H" berechtigt zur Befreiung der Kfz-Steuer und zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (kostenlose Wertmarke).
Du kannst den Pkw auf dein Kind anmelden, egal wie alt es ist, also auch mit 3,5 Jahren.
Jedoch:
Befreiungen von der Kfz-Steuer sind mit der Auflage verbunden, dass das Kfz nur vom Behinderten selbst bzw. zu seinem Transport benutzt wird oder die Benutzung im Zusammenhang mit der Haushaltsführung des Behinderten steht.
Das Fahrzeug für das die Steuerbefreiung beantragt wird, muß auf den Namen des Behinderten zugelassen sein. Dies ist auch bei Minderjährigen möglich. Einzelne Versicherungsunternehmen gewähren zudem einen Nachlass in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Liebe Grüße
Holdemari hat geschrieben:Hallo,
ich habe gehört,dass ich,wenn mein Kind 50% schwerbehindert ist und das Merkzeichen H hat,das Auto auf das Kind ummelden und dann die Kfz-Steuerbefreiung beantragen kann.
Geht das auch wenn das Kind 3,5 Jahre alt ist?
Es wäre eine große Sache wenn das ginge,da mir die Befreiung der Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht hilft. Mit der Kfz-Steuerbefreiung wäre aber evtl. ein zweites Auto drin und ich könnte leichter die Therapie und Arztfahrten abarbeiten.
