Hallo,
wir sind neu hier und haben eine Frage zum Schwerbehindertenrecht.
Unser kleiner Muko ist jetzt 1 3/4 Jahre alt und ihm geht es unter der (recht umfangreichen) Therapie einigermaßen gut. Vor einiger Zeit haben wir einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H beantragt. Ihm wurde (nur) ein GdB 20 zuerkannt - kein Ausweis; kein Merkzeichen H.
Unser Sozialrechtsberater meinte der GdB 20 entspricht der Rechtslage, aber das Merkzeichen H kann trotzdem (bei Kindern) gewährt werden. Also haben wir Widerspruch eingelegt, der abgewiesen wurde mit der Begründung: Ein GdB 50 muss mindestens bestehen um Anspruch auf das Merkzeichen H zu haben.
In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen steht nun folgendes: "Bei der Mukoviszidose ist bei der Notwendigkeit umfangreicher Betreuungsmaßnahmen - im Allgemeinen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres – Hilflosigkeit anzunehmen. Das ist immer der Fall bei Mukoviszidose, die für
sich allein einen GdS von wenigstens 50 bedingt."
Ich interpretiere das so, dass bei Kindern das Merkzeichen H bei einem GdB unter 50 meistens, und bei einem GdB ab 50 immer gewährt wird. Ist das falsch?
Welche Erfahrungen habt ihr? Habt ihr das H obwohl der GdB unter 50 liegt?
Gruß, toppsy